Arbeitseinsätze

Verbindliche Termine 2026

Arbeitseinsätze:

Frühjahr:     Sa. 14.03.2026 - 10:00 Uhr
Herbst:     Sa. 21.11.2026 - 10:00 Uhr

Jahreshauptversammlung 2026:

Sa. 14.03.2025 - ab 13:00 Uhr (im Anschluss an den Arbeitsdienst)

Wir möchten darum bitten, die diesjährigen Arbeitstermine zu notieren und vorzumerken.

Wer nicht kommen kann, braucht sich NICHT abzumelden, muss aber trotzdem den Arbeitsdienst nachholen. Näheres dazu weiter unten.

Wegen der ungünstigen Tiden sind die Zeiten unbedingt einzuhalten!

Der Arbeitsdienst.

Bei unserem Arbeitsdienst werden notwendige Reparatur-, Aufräum-, Instandhaltungsmaßnahmen etc. durchgeführt. Diese sind für den Erhalt des gesamten Vereins wesentlich und unverzichtbar.

Die Regeln hierzu:

  • Der Vorstand plant für das Frühjahr und den Herbst jeweils einen Termin.
  • Alle aktiven Mitglieder zwischen 16 und 65 Jahren müssen an beiden Terminen teilnehmen.Bei Familien oder Paaren besteht die Pflicht nur für eine Person - jede helfende Hand ist aber natürlich willkommen.
  • Jedes Mitglied muss sich eigenverantwortlich bei den Terminen zu Beginn anmelden und eintragen lassen. Ansonsten wird der Ersatzbeitrag von 50,- Euro pro Termin automatisch berechnet.
  • Ist ein Mitglied an einem der Termine verhindert, brauchen wir keine Abmeldung / Entschuldigung.
  • Ist ein Mitglied an einem der Termine verhindert, kann das Mitglied zu einem anderen Termin weitere notwendige Arbeiten erledigen, sofern weitere Termine bekanntgegeben werden.Der Vorstand informiert vorrangig die Mitglieder, die nicht beim jeweiligen Termin anwesend waren, über eventuell weitere anfallende Tätigkeiten.
  • Notwendige Arbeiten können vom jeweiligen Mitglied auch eigenständig geplant und ausgeführt werden, müssen aber im Vorfeld mit dem Vorstand besprochen und genehmigt werden.
  • Jedes Mitglied ist letztlich selbst verantwortlich, seinen Arbeitsbeitrag im laufenden Kalenderjahr zu leisten.
  • Wird ein Termin gänzlich versäumt, wird dieser im folgenden Jahr jeweils mit 50,- Euro als Ersatzbeitrag in Rechnung gestellt und ist ein vollwertiger Ersatz.
  • Mitglieder, die schon außerhalb der regulären Termine viel Zeit und / oder Arbeit für den Verein investiert haben, werden nach Absprache ein- oder mehrmalig von der Teilnahmepflicht befreit.
  • Liegen andere schwerwiegende Gründe wie längere Krankheit oder längere Auslandsaufenthalte vor die eine Teilnahme unmöglich machen, kann nach Absprache mit dem Vorstand ebenfalls die Teilnahmepflicht entfallen.